In Anspielung an den ehemaligen verantwortlichen Regierungsrat Kägi (SVP) zeigen wir unter dieser Rubrik Beispiele, wie der Zürcher Regierungsrat Gesetzesmissachtungen des Vereins Jagdschiessanlage Zürich auf der Jagdschiessanlage Au in Embrach weiterhin duldet und deren Treiben mit unwahren Aussagen verharmlost.
Der Regierungsrat schreibt in der Antwort auf eine kantonsrätliche Anfrage von Marianne Trüb (SP) KR-Nr. 373/2003:
Zitat: “...Mit den bereits angeordneten Massnahmen sowie durch den Umstand, dass die Jagdschützen-gesellschaft Zürich das praxisnahe Schiessen auf dem Jagdparcours entlang der Töss eingestellt hat und das Flussgebiet als Zielraum gemieden wird, werden neue Belastungen des Auengebiets weitgehend vermieden. Weiter gehende Massnahmen wären nicht verhältnismässig...”
Ohne Baubewilligung hat die Jagdschützen-gesellschaft Zürich Abwürfhäuschen und andere Anlagen auf der Jagdschiessanlage, die sich teilweise in Naturschutzgebieten und Wald befindet, errichtet. Einen kleinen Ausschnitt der Jagdschiessanlage mit unbewilligten Bauten sehen Sie nebenan. Die gesamte Anlage mit allen unbewilligten Bauten finden Sie hier.
In einem Schutzgebiet, und darum handelt es sich bei den Töss-Auen, wäre Schiessen mit Feuerwaffen grundsätzlich nicht erlaubt. Wäre, denn im Fall der Jagdschiessanlage Au in Embrach gelten eigene Regeln. Hier wird Sondermüll in grossen Mengen abgelagert, Blei- und Stahlmunition sowie schadstoffhaltige Wurfscheiben. An den 205 Schiesshalbtagen, die den Schützen pro Saison gewährt werden, landen rund 40 Tonnen Sondermüll in der bundesrechtlich und überkommunal geschützten Natur. So sind in den vergangenen 50 Jahren etwa 2000 Tonnen dieser giftigen Abfälle auf 24 Hektaren Wald, Ufer und Rietland deponiert worden. Eine Sanierung des Gebiets ist unumgänglich. Das weiss auch der Kanton und mit ihm Baudirektor Kägi, Jäger und Jagdschütze, der das jagdliche Schiessen standhaft gegen den Naturschutz verteidigt. Erst wenn eine Ersatzanlage in Bülach erstellt ist, will der Kanton die Anlage in der Au zumachen. Bis dahin werden weitere 120 bis 200 Tonnen Sondermüll in den geschützten Auen ausgebracht. Dazu meinen die Verantwortlichen des Kantons lapidar, dass es darauf auch nicht mehr ankäme.
Wer sind die Schützen, die in der Schiessanlage Au im Schutzgebiet ihrem Hobby oder ihrer Passion frönen?
Mitglieder des Vereins Pro Töss-Auen haben an fünf Samstagvormittagen einen Augenschein genommen und anhand der parkierten Autos eine Statistik ohne Anspruch auf Vollständigkeit zusammengestellt.
Von den erfassten Fahrzeugen sind etwa zwei Drittel im Kanton Zürich zugelassen, die übrigen Autos wurden aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland nach Embrach gefahren. Speziell beliebt scheint die Anlage bei Schützen aus den Kantonen Aargau, Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen zu sein. Aber auch aus den Kantonen Graubünden und dem Wallis oder aus Spanien und Österreich finden Schützen den Weg ins Schutzgebiet. (Schutzgebiet kommt nicht von schiessen, sondern von schützen).
Bei den zum Teil hitzigen Gesprächen mit den Fahrzeughaltern, die gerade draussen auf dem Parkplatz standen, mussten wir feststellen, dass viele Schützen keine Ahnung davon haben, welchen Schaden das Schiessen in der Aue anrichtet. Viele denken, die Wurfscheiben („aus Erde“) und auch die Munition wären für die Umwelt absolut unproblematisch. Kaum einer hat sich in einem Rundgang in der Aue umgesehen und sich einen Eindruck darüber verschafft, in welchem Zustand sich die Natur bei der Schiessanlage befindet. Anlässlich dieser Gespräche haben wir ausserdem die Feststellung gemacht, dass sich unter den Besuchern auch Sportschützen befinden.
In der Antwort auf die Anfrage (KR-Nr. 373/2003) der damaligen Kantonsrätin Marianne Trüb (SP) schreibt der Regierungsrat:
“Bei verfügungsgemässem Betrieb ergibt sich bei einer jährlichen Schusszahl von 315 000 nach Anhang 7 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (SR 814.41) eine Pegelkorrektur von K = – 4,1 dB(A). Damit wird der Immissionsgrenzwert eingehalten.”
Marianne Trüb reicht im Jahre 2006 eine weitere Anfrage ein:
“Im Jahr 2004 wurden in der Jagdschiessanlage gemäss den Angaben der Jagdschützengesellschaft Zürich 33,1 Tonnen Wurfkörper verschossen. Ein Wurfkörper wiegt zwischen 80 und 100 Gramm. Pro verwendetem Wurfkörper wird mindestens ein Schuss abgegeben. Somit wurde die jährlich erlaubte Schusszahl von 315 000 möglicherweise übertroffen, da neben dem Schiessen auf die Wurfkörper ja auch noch auf Tierscheiben geschossen wird. Gibt es für diese Ungereimtheiten eine plausible Erklärung?”
In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat:
“Von der Anzahl im Jahr 2004 eingesetzter Wurfkörper auf die gesamte Schusszahl in diesem Jahr zu schliessen, birgt erhebliche Ungenauigkeiten. Einerseits wird im Übungsfall nicht auf jeden Wurfkörper geschossen, anderseits werden teilweise mehrere Schüsse auf dieselbe Tontaube abgegeben. Einen besseren Rückschluss auf die jährliche Schusszahl ergeben die Aufzeichnungen über die 2004 verkauften Jetons. 2004 wurden 6138 Jetons für die Bahnen G/R/K (Kugelstand), 1797 für die Bahn H (Hase) und 6845 Jetons Skeet, Trap und Jagdparcour verkauft. Je Jeton werden auf dem Kugelstand rund 10, auf Bahn H 20 und je Jeton Skeet, Trap und Jagdparcour 30 Schüsse abgegeben. Daraus ergeben sich für 2004 rund 285’000 Schüsse.”
Im Untersuchungsbericht steht:
“Zu den Schusszahlen liegen Angaben des Schiessvereins vor. Danach lag die mittlere jährliche Schusszahl zwischen 2000 und 2008 bei 377'000.”
Obwohl der Regierungsrat weiss, dass die Jagdschützen eigene Munition verwenden dürfen, ist er bei seinen Berechnungen nur von den verkauften Jetons ausgegangen, um die Schusszahlen zu beschönigen. Heute wissen wir: Der Regierungsrat hat nicht die Wahrheit gesagt. Möglicherweise wird der Immisionsgrenzwert nicht mehr eingehalten!
Der Regierungsrat schreibt in der Antwort auf eine kantonsrätliche Anfrage von Marianne Trüb (SP) KR-Nr. 373/2003:
Zitat: “...Aktuelle Untersuchungen der Fachstelle Naturschutz haben ergeben, dass die auf dem Areal vorgefundenen Bleirückstände und Tontaubenscherben bei Fauna und Flora keine Vegetationsschäden verursacht haben....”
Das Gegenteil ist wahr: Rund um die Schiessanlage sind die Bäume zerschossen und verkrüppelt, wie das Foto beweist.
Im Artikel 5, Absatz 2e der Auenverordnung heisst es:
Die Kantone sorgen insbesondere dafür, dass die Wasser- und Bodenqualität durch Verminderung des Nähr- und Schadstoffeintrags verbessert wird.
Der Kanton lässt es zu, dass sich die Wasser- und Bodenqualität durch Tonnen von Schrot und PAK-haltigen Wurfscheiben, die jährlich verschossen werden, weiter verschlechtert!
Im Artikel 6 heisst es:
Die Massnahmen nach Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 5 müssen innert drei Jahren getroffen werden.
2003 wurden die Töss-Auen ins Inventar bundesrechtlich geschützter Auen aufgenommen. Bis heute, 6 Jahre nach der Unterschutzstellung sind noch keine Massnahmen ergriffen worden!
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